27.06.2017 | CDU-Fraktion Berlin
Senat muss Neutralitätsgebot beim Tragen religiöser Symbole im öffentlichen Dienst gesetzlich erstreiten
Der rot-rot-grüne Senat duckt sich weg. Er kämpft nicht für den Erhalt des gesetzlichen Neutralitätsgebotes, demzufolge Lehrer, Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und Justizvollzugsbeamte auf ein sichtbares Zurschaustellen religiöser Symbole zu verzichten haben, um die Neutralität des Staates zu wahren.

Cornelia Seibeld, integrationspol. Sprecherin, und Burkard Dregger, innenpol. Sprecher
„Der rot-rot-grüne Senat duckt sich weg. Er kämpft nicht für den Erhalt des gesetzlichen Neutralitätsgebotes, demzufolge Lehrer, Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und Justizvollzugsbeamte auf ein sichtbares Zurschaustellen religiöser Symbole zu verzichten haben, um die Neutralität des Staates zu wahren.
Das Arbeitsgericht Berlin hat weiteren Klägerinnen eine Entschädigung zugesprochen, die nicht in den Schuldienst übernommen worden sind, weil sie auf das Tragen eines Kopftuches im Unterricht bestehen. Jetzt rächt es sich, dass der Senat gegen das richtungsweisende Urteil des Landesarbeitsgerichts vom Februar entgegen der Forderung der CDU nicht Revision eingelegt hat. Das sehen nach einem Bericht der Berliner Zeitung offenbar auch die Rechtsexperten der Bildungsverwaltung inzwischen so.
Der rot-rot-grüne Senat lässt weitere Gelegenheiten verstreichen, das Neutralitätsgesetz gegen alle Versuche zu verteidigen, religiöse Symbole an Berliner Schulen offen zu tragen.
Die CDU-Fraktion tritt für die uneingeschränkte Fortgeltung des Neutralitätsgebotes ein und fordert den Senat auf, dieses gerichtlich zu erstreiten bzw. ein verfassungsgemäßes Neutralitätsgesetz vorzubereiten. Lehrer, Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und Justizvollzugsbeamte müssen sich bei der Zurschaustellung ihres religiösen Bekenntnisses gegenüber Bürgern zurückhalten. Denn es geht darum, auch nur den Anschein zu vermeiden, dass die Beamten unseres demokratischen Rechtsstaates über die Anliegen der ihnen gegenübertretenden Bürgerinnen und Bürger nach anderen Kriterien entscheiden als nach Recht und Gesetz.“
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