Videoüberwachung Fehlanzeige - Müller kann nicht einmal rot-rot-grünes Sicherheitspäckchen schnüren

Nach der Senatsklausur gestern erweist sich die rot-rot-grüne Koalition als völlig handlungsunfähig, um die Sicherheit Berlins zu gewährleisten. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller konnte dabei nicht einmal ein Sicherheitspäckchen durchsetzen. Es gibt keine Ausweitung der Videoüberwachung und die wichtige Funktion des Verfassungsschutzes spielt dabei auch keine Rolle. Ebenso ist von der personellen Stärkung der Polizei keine Rede mehr.
Florian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion und Burkard Dregger, Innenexperte der CDU-FraktionFlorian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion und Burkard Dregger, Innenexperte der CDU-Fraktion

Florian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion, sowie Burkard Dregger, Innenexperte der CDU-Fraktion, erklären:

Die rot-rot-grüne Koalition erweist sich als völlig handlungsunfähig, um die Sicherheit Berlins zu gewährleisten:

1.Der Regierende Bürgermeister Müller und sein Innensenator Geisel haben hinsichtlich der dringend notwendigen Ausweitung der Videoüberwachung nicht einmal ein Sicherheitspäckchen gegen die linken Realitätsverweigerer durchsetzen können. Videotechnik wird auch zukünftig nicht an gefährlichen Orten der Stadt eingesetzt. Die von Senator Geisel als Verschärfung dargestellte Form der Videoüberwachung geht über das bereits jetzt Zulässige nicht hinaus. Der Gipfel der Hilflosigkeit und des Zynismus ist der Ausspruch von Klaus Lederer, wonach man auf Videoüberwachung verzichtet, damit IS- Terroristen nicht erkannt agieren und die TV- Infrastruktur für ihre Propaganda nutzen können. An der Ermittlung von Verdächtigen und der Aufklärung von Straftaten und terroristischen Bedrohungen ist in diesem Linksbündnis offensichtlich niemand mehr interessiert.

2.Die beabsichtigte Investition von 45 Mio. Euro in die Ausrüstung der Polizei stellt nur eine Weiterführung des von der CDU im November 2015 mit der SPD ausgehandelten Sicherheitspaketes über 50 Mio. Euro für den Doppelhaushalt 2016/17, bestimmt u.a. für die Anti-Terror-Ausstattung der Polizei, dar.

3. Der Verfassungsschutz wird nirgends erwähnt. Dabei hat er eine zentrale Aufgabe in der Informationsbeschaffung und zur Terrorabwehr. Offenbar sollen die Regelungen im Koalitionsvertrag weiter gelten, wonach der Verfassungsschutz in seinen Kompetenzen beschränkt und personell abgebaut werden soll (Koalitionsvertrag S. 201 Rdz. 235 ff).

4.Von einer personellen Verstärkung der Berliner Polizei ist keine Rede mehr. Die Verlautbarungen der linken Koalitionäre sind Makulatur. Sie waren nie glaubhaft, weil das Linksbündnis den Abbau der Polizei seit 2001 zu verantworten hatte, wohingegen die CDU in der letzten Legislaturperiode einen Aufwuchs um rund 1400 Stellen gegen den Widerstand von SPD, Linken und Grünen durchgesetzt hat.

5.Ebenso wenig will sich der rot-rot-grüne Senat von seiner unverantwortlichen Vereinbarung im Koalitionsvertrag (Koalitionsvertrag S. 200 Rdz. 199) trennen, wonach polizeiliche Identitätsfeststellungen an gefährlichen Orten nicht mehr erfolgen dürfen, an denen sich ausreisepflichtige Personen regelmäßig aufhalten (§ 21 Abs. 2 Nr. 1 lit. a.bb ASOG). Personenkontrollen zur Ermittlung Ausreisepflichtiger sollen also auch angesichts der aktuellen Lage unterbunden werden.

Fazit: Der rot-rot-grüne Senat hat schlichtweg nichts entschieden, das die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Berlins verbessern würde.