Position der Generalstaatsanwältin darf nicht nach Gutsherrenart vergeben werden

Wenn der grüne Justizsenator Margarete Koppers am Dienstag dem Senat als Berliner Generalstaatsanwältin vorschlagen will, ist das ein weiteres Beispiel von Senatsfilz und falschem Amtsverständnis. Eine Kandidatin vorzuschlagen, die nie als Staatsanwältin gearbeitet hat und damit weder über die erforderliche Qualifikation verfügt noch über eine saubere Polizeiweste, zeugt von einer enormen Arroganz der Macht. 
Florian Graf, Vorsitzender der CDU-FraktionFlorian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion
Florian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion, erklärt:

“Wenn der grüne Justizsenator Margarete Koppers am Dienstag dem Senat als Berliner Generalstaatsanwältin vorschlagen will, ist das ein weiteres Beispiel von Senatsfilz und falschem Amtsverständnis. Eine Kandidatin vorzuschlagen, die nie als Staatsanwältin gearbeitet hat und damit weder über die erforderliche Qualifikation verfügt noch über eine saubere Polizeiweste, zeugt von einer enormen Arroganz der Macht.

Weder im Rechtsausschuss noch in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses hatte es der Justizsenator für nötig befunden, seine Entscheidung darzulegen. Das ist eine offene Missachtung des Parlaments in bester grüner Gutsherrenart. Eine solch wichtige Entscheidung muss mit größtmöglicher Transparenz getroffen werden – diese lässt der Justizsenator jedoch seit Monaten vermissen.

Berlin braucht eine handlungsfähige und tatkräftige Behörde, deren erste Ermittlung nicht gegen die Generalstaatsanwältin gerichtet sein darf. Alleine aus diesem Grund ist Frau Koppers vollkommen ungeeignet, eine solche Position zu übernehmen. Weiterhin kritisieren wir, dass im vorgestrigen Plenum und im Ausschuss am Mittwoch der Senat nicht über das Vorhaben berichtet hat.

Wir hoffen, dass es zu einer Klage von Mitbewerberinnen und Mitbewerbern kommt, um diese Fehlentscheidung gerichtlich überprüfen und stoppen zu lassen."