Der Fall Behrendt/Koppers weitet sich in seiner Dreistigkeit weiter aus – CDU stellt Antrag auf Akteneinsicht

Nachdem der Justizsenator Behrendt seine Entscheidung getroffen und der Senat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, beantragen wir nun erneut Akteneinsicht. Diese hatte uns der Justizsenator, der als Oppositionspolitiker permanent Aufklärung und Transparenz gefordert hatte, seinerzeit unter Hinweis auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren zur Besetzung des Amtes des Generalstaatsanwaltes von Berlin verweigert.
Sven Rissmann, rechtspolitischer SprecherSven Rissmann, rechtspolitischer Sprecher
Sven Rissmann, Parlamentarischer Geschäftsführer und rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:

"Nachdem der Justizsenator Behrendt seine Entscheidung getroffen und der Senat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, beantragen wir nun erneut Akteneinsicht. Diese hatte uns der Justizsenator, der als Oppositionspolitiker permanent Aufklärung und Transparenz gefordert hatte, seinerzeit unter Hinweis auf das noch nicht abgeschlossene Verfahren zur Besetzung des Amtes des Generalstaatsanwaltes von Berlin verweigert.

Die beantragte Akteneinsichtnahme dient insbesondere dazu, den laut Medienberichten im Raum stehenden Vorwurf, dass die den Justizsenator vertretende Staatssekretärin Gottstein das Parlament belogen habe, aufzuklären. Denn obwohl Staatssekretärin Gottstein in der Sitzung des Rechtsausschusses am 21.06.17 verlautbart hatte, eine Entscheidung sei noch nicht – auch nicht hausintern – getroffen, soll senatsintern bereits am 02. März 2017 ein „Auswahlvermerk“ zu Koppers fertiggestellt und tags darauf vom Justizsenator unterschrieben worden sein. Dieser selbst soll sich auch wenige Tage nach der genannten Sitzung des Rechtsausschusses gegenüber der Presse dahingehend geäußert haben, dass eine Entscheidung noch nicht getroffen sei.

Sollte sich all dies bestätigen, wird mehr als nur eine Sondersitzung des Rechtsausschusses erforderlich sein – dann sind personelle Konsequenzen unumgänglich!

Auch bleiben wir dabei, dass unverzüglich wegen der Senatsentscheidung für Koppers als neue Generalstaatsanwältin eine Sondersitzung des Rechtsausschusses einzuberufen ist. Das Parlament darf die Flucht Behrendts in die Sommerpause und sein Versteckspiel nicht mitmachen. Sollten die anderen Oppositionsfraktionen, wie Medienberichten zu entnehmen ist, notfalls auch den Klageweg beschreiten, werden wir eine entsprechende Beteiligung prüfen.

Wir gehen aber davon aus, dass das Parlament sich nicht selbst seiner ureigensten Rechte beraubt und die Beschäftigung mit diesem brennenden Justizthema nicht wochenlang hinausschieben wird."