Ergebnis der Tagung der verfassungsschutzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Ländern am 7./8. September 2017 in Berlin

Die verfassungsschutzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Landesparlamenten trafen sich am 7. und 8. September 2017 in Berlin zu ihrem jährlichen Austausch. Sie befassten sich vor allem mit den Themen der Radikalisierungsprävention, dem Umgang mit Gefährdern und strukturellen Fragen der Sicherheitsarchitektur.
Die verfassungsschutzpol. Sprecher der Unionsfraktionen in den LändernDie verfassungsschutzpol. Sprecher der Unionsfraktionen in den Ländern
Die verfassungsschutzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Landesparlamenten trafen sich am 7. und 8. September 2017 in Berlin zu ihrem jährlichen Austausch. Sie befassten sich vor allem mit den Themen der Radikalisierungsprävention, dem Umgang mit Gefährdern und strukturellen Fragen der Sicherheitsarchitektur. Sie tauschten sich mit Experten aus und besuchten das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin-Treptow.

„Die verfassungsschutzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Ländern bekennen sich zu einem starken und handlungsfähigen Verfassungsschutz und sprechen sich gegen eine Aushöhlung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes aus. Sie sind sich einig, dass den Gefahren des politischen Extremismus entschiedener denn je von staatlicher Seite entgegentreten werden muss. Dies gilt für alle Phänomenbereiche (Linksextremismus, Rechtsextremismus, Salafismus/Islamismus) gleichermaßen.

Den Verfassungsschutzbehörden kommt bei der Bekämpfung extremistischer Gefahren eine besondere Bedeutung zu. Denn schon im Vorfeld der Begehung von Straftaten ist entschlossenes staatliches Handeln gefragt, damit den Sicherheitsbehörden rechtzeitig alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stehen, um die Straftaten zu verhindern. Kommt es zur Realisierung einer extremistischen Gefahr, ist es schon zu spät. Die Beobachtung extremistischer Gefahren durch den Verfassungsschutz und die Informationen darüber sind wichtige Bestandteile der staatlichen Präventionsbemühungen.

Auch außerhalb der staatlichen Stellen nimmt die Bedeutung der Prävention zu. Freie Träger mit erfahrenen Experten leisten hier wichtige Arbeit, um schon eine Radikalisierung von Menschen und damit ein Abgleiten in den Extremismus zu verhindern. Wir fordern daher ausdrücklich dazu auf, die Präventionsaktivitäten weiter zu verstärken und entsprechende Programme aufzubauen bzw. auszubauen. Soweit datenschutzrechtliche Hindernisse im Hinblick auf einen Austausch der Träger der Präventionsarbeit mit den Sicherheitsbehörden bestehen, sind diese auszuräumen. Dazu gehört es auch, den Phänomenbereich des Linksextremismus in die Präventionsbemühungen stärker einzubeziehen und entsprechende Programme auf Bundes- und auf Landesebene aufzulegen. Um konsequent gegen den Linksextremismus vorzugehen, ist der Aufbau einer europaweiten Linksextremismus-Datei erforderlich.

Bezüglich des Umgangs mit Gefährdern wurde einvernehmlich festgestellt, dass hier Polizei- und Verfassungsschutzbehörden gleichermaßen gefordert sind. Bisher kam es bereits zu zahlreichen Verbesserungen. Der Fall Amri hat jedoch verdeutlicht, dass insbesondere im Bereich der Überwachung von Gefährdern noch weitere Anstrengungen notwendig sind. Auch der Austausch der Verfassungsschutzbehörden untereinander ist weiter zu stärken. Die föderale Struktur mit eigenen Verfassungsschutzbehörden der Länder hat sich bewährt, muss aber fortentwickelt werden. Eine Übertragung der Aufgaben des Verfassungsschutzes an den Bund lehnen wir daher klar ab und halten eine verstärkte inhaltliche und organisatorische Zusammenarbeit sowie einen umfassenden Austausch der gewonnenen Informationen für erforderlich. In allen Ländern ist ein leistungsfähiger Verfassungsschutz zu gewährleisten. Es ist daher in allen Ländern für eine hinreichende qualitative und quantitative Personalausstattung zu sorgen. Die Kooperation der gestärkten Verfassungsschutzbehörden untereinander, mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie den Polizeibehörden des Bundes und der Länder ist auszubauen.

Die verfassungsschutzpolitischen Sprecher zeigten sich erfreut über die klaren Aussagen im Regierungsprogramm der CDU/CSU zur Bundestagswahl. So werden unter anderem eine schnellstmögliche Umsetzung des europäischen Ein- und Ausreiseregisters (S. 56) sowie ein besserer Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten (S. 57) gefordert. Auch ist ein klares Bekenntnis zum Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum enthalten (S. 61-62). Der Fall Amri hat deutlich gemacht, dass terroristische Gefährder, die in ganz Deutschland unterwegs sind, eine Bedrohung darstellen können, die weit über den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bundeslandes hinausgeht. Deshalb werden wir das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum in Absprache mit den Ländern so weiterentwickeln, dass dort gemeinsam über verbindliche Maßnahmen entschieden werden kann. Ferner soll der Zugang der Sicherheitsbehörden zu vorhandenen Datenbanken erleichtert werden, wenn es um die Verhinderung oder Aufklärung schwerer Straftaten geht. Dazu soll ein Datengesetz neu verabschiedet werden, das sowohl das Informationsinteresse der Sicherheitsbehörden als auch die berechtigten Datenschutzinteressen der Betroffenen regeln soll. Zudem spricht sich die CDU/CSU in ihrem Regierungsprogramm für eine Schleierfahndung in ganz Deutschland aus, damit es keine fahndungsfreien Zonen gibt (S. 62).“