CDU-Engagement für Einzelfallregelungen bei der Entschädigung von Sportvereinen zahlt sich aus

Im Frühjahr hat die CDU-Fraktion Berlin den Senat aufgefordert, in Ergänzung zu der geplanten Regelung – Berliner Sportvereine, denen durch die Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen finanzielle Einbußen entstanden sind, pauschal zu entschädigen – eine individuelle Ersatzleistung für die Vereine nach dem Umfang der tatsächlich entstandenen Schäden zur Verfügung zu stellen. 
Stephan Standfuß, sportpolitischer SprecherStephan Standfuß, sportpolitischer Sprecher
Stephan Standfuß, sportpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:

„Im Frühjahr hat die CDU-Fraktion Berlin den Senat aufgefordert, in Ergänzung zu der geplanten Regelung – Berliner Sportvereine, denen durch die Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen finanzielle Einbußen entstanden sind, pauschal zu entschädigen – eine individuelle Ersatzleistung für die Vereine nach dem Umfang der tatsächlich entstandenen Schäden zur Verfügung zu stellen.

Die Antragsinitiative fand damals bedauerlicherweise keine Zustimmung bei der Regierungskoalition. Umso erfreulicher ist es, dass der Senat die Problemlage nun doch erkannt hat und über die pauschale Entschädigung hinaus – so wie es die Unionsfraktion bereits im März dieses Jahres forderte – Mittel für so genannte Härtefälle bereitstellt.

Dies begrüßen wir als CDU-Fraktion, denn schließlich sind nicht jedem Verein dieselben Schäden entstanden. Darüber hinaus konnte man zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht das vollumfängliche Ausmaß der finanziellen Ausfälle einschätzen. Die nun vom Senat praktizierte Anerkennung der Leistungen und der Solidarität mit den Berliner Sportvereinen und -verbänden für ihr Engagement und ihren Aufwand aufgrund der Nutzung von Sporthallen für die Unterbringung geflüchteter Menschen unterstützen wir ausdrücklich.“