Aus Schaden nichts gelernt

Durch die heutige Sondersitzung des Innenausschusses sehen wir den Verdacht bestätigt, dass Innensenator Geisel auf ein Disziplinarverfahren gegen Polizei-Vizepräsidentin verzichtet hat, damit sie zur Generalstaatsanwältin befördert werden kann. 
Burkard Dregger, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion BerlinBurkard Dregger, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin
++ Senator Geisel zeigt sich im Fall Koppers weiter unbelehrbar

Burkard Dregger, Vorsitzender und innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:

„Durch die heutige Sondersitzung des Innenausschusses sehen wir den Verdacht bestätigt, dass Innensenator Geisel auf ein Disziplinarverfahren gegen die Polizei-Vizepräsidentin verzichtet hat, damit sie zur Generalstaatsanwältin befördert werden kann. Damit hat der Senator gegen seine Dienstpflicht bei der Fachaufsicht verstoßen. Er selbst hätte nach eigenem Wissensstand zwingend ein Disziplinarverfahren einleiten müssen.

Der Einwand, es habe für disziplinarrechtliche Schritte kein ausreichender Anfangsverdacht vorgelegen, ist nicht überzeugend, wenn dieser die Berliner Staatsanwaltschaft bewogen hat, Ermittlungen gegen Frau Koppers einzuleiten.

Wir werden die Äußerungen des Innen-Staatssekretärs Akmann und von Senator Geisel nach dem Wortprotokoll der heutigen Sitzung auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen und dann über weitere parlamentarische und juristische Schritte entscheiden.“