Der Ramadan-Erlass der Polizei verletzt grundlegende Rechtsprinzipien

Bei aller wünschenswerten Sensibilität gegenüber den Besonderheiten der Religionen in unserer Stadt ist es falsch, wenn die Berliner Polizei jetzt zu Beginn des Ramadans von ihrer Führung per Rundschreiben aufgefordert wird, besondere Nachsicht bei einem etwaigen Fehlverhalten übelgelaunter fastender Gläubiger zu zeigen.
Burkard Dregger, innenpol. SprecherBurkard Dregger, innenpol. Sprecher
Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:

„Bei aller wünschenswerten Sensibilität gegenüber den Besonderheiten der Religionen in unserer Stadt ist es falsch, wenn die Berliner Polizei jetzt zu Beginn des Ramadans von ihrer Führung per Rundschreiben aufgefordert wird, besondere Nachsicht bei einem etwaigen Fehlverhalten übelgelaunter fastender Gläubiger zu zeigen.

Dadurch wird das Rechtsprinzip „Gleiches Recht für alle“ verletzt. Aggressionen bis hin zu Gesetzesverstößen, die durch das strenge Fasten bei diesen hochsommerlichen Temperaturen ausgelöst werden, dürfen weder toleriert noch durch Nachsicht ermutigt werden.

Keine Religionsgemeinschaft hat Anspruch auf Privilegierung. Ein Zurückweichen bei der Durchsetzung des Rechts ist für einen Rechtsstaat nicht tolerabel. Religiöse Regeln, die zu Rechtsverletzungen führen, haben sich dem staatlichen Recht unterzuordnen.“