Dietmar E. ist zu 100 Prozent schwerbehindert und hat Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Bis sie bewilligt ist, erhält er noch Arbeitslosengeld II und muss diese Leistung regelmäßig weiter bewilligen lassen.
Im November gab er seinen Antrag im Jobcenter Spandau ab. Auf seine Nachfrage Mitte Dezember versuchte ihn das Jobcenter mit der Aussage zu beruhigen, der alte Bescheid sei doch noch bis Ende Januar gültig. Nervös wurde der Spandauer aber, als er wenig später von seinem Jobcenter wieder einen Antrag auf Weiterbewilligung zugeschickt bekam. Schnell füllte er auch diesen zweiten Antrag aus und gab ihn ab.
Dann kam der letzte Januartag. Doch den versprochenen Bescheid hatte Dietmar E. immer noch nicht – nur einen Abschlag von 50 Euro. Dieses Geld reichte natürlich nicht für Miete, Essen und Medikamente. Daher bat Dietmar E. die Kummer-Nummer um Hilfe. Das Büro der Kummer-Nummer erkundigte sich beim Jobcenter nach dem aktuellen Bearbeitungsstand. Eine Woche später schickte Herr E. eine E-Mail und freute sich über den Geldeingang.
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