Veronika K. aus Reinickendorf stellte bereits im Dezember 2011 einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter, da zum Jahresende ihr bisheriger Bescheid auslief. Doch schon ab November stellte das Jobcenter seine Zahlung ein.
Offenbar, so vermutete die Reinickendorferin, erkannte das Jobcenter nicht an, dass sie in einer Wohngemeinschaft lebt. Das Amt ging wohl von einer Lebenspartnerschaft aus. Dies hätte bedeutet, dass Veronika K. in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, in der das Einkommen des Mitbewohners bei der Berechnung der Leistungen eine Rolle spielt. Dies war aber bei ihr nicht der Fall.
Um leben zu können, griff sie erst einmal auf Erspartes zurück und fragte wiederholt nach, wann sie einen Bescheid auf ihren Dezember-Antrag erhalte. Doch das Amt antwortete nicht. Anfang März wandte sie sich an die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Das Büro bat das Jobcenter sofort um eine schnelle Prüfung. Wenige Tage darauf teilte das Amt mit, dass der Antrag vom Dezember abschließend bearbeitet wurde und ein Bewilligungsbescheid erstellt werden konnte.
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