Hortgutschein kam per E-Mail

Pankow. Familie Schlenter stellte Mitte Juli 2014 einen Antrag beim Jugendamt Pankow auf einen Hortplatz für ihren Sohn Manuel, der inzwischen die zweite Klasse besucht und behindert ist. Er kann den Schulweg aufgrund seiner zeitweisen Orientierungslosigkeit nicht alleine bewältigen.
Herr Schlenter hatte nach längerer Arbeitslosigkeit zum Juli eine neue Arbeit gefunden, sodass der Hortantrag nicht früher gestellt werden konnte. Auf der Internetseite gab das Bezirksamt als Bearbeitungszeit eine Dauer von vier bis sechs Wochen an. Damit gab sich die Familie zufrieden, alles passte zeitlich. Doch als Frau Schlenter am ersten Schultag nach den Sommerferien nach dem Stand der Bearbeitung ihres Antrages fragte, erhielt sie zur Antwort, dass sie sich noch gut weitere drei Wochen gedulden müsse. Noch etwas später erfuhr die Familie, dass der Antrag noch gar nicht "gelistet" war. Die Schlenters wandten sich verzweifelt an die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion Berlin. Auf deren Anfrage schickte das Jugendamt Pankow dann unverzüglich den Hortgutschein per E-Mail der Familie zu.