Annahme der Mietzahlung verweigert

Peter M. wohnt in einem Neuköllner Mietshaus. Im März 2011 wechselte der Besitzer des Hauses. Peter M. setzte daraufhin das Jobcenter Neukölln sofort über die Veränderung in Kenntnis und teilte seine neue Bankverbindung mit. Das Jobcenter überwies die Miete dennoch weiter auf das Konto des früheren Eigentümers. Diese Verfahrensweise funktionierte bis September 2011. Dann platzte der Wohnungsgesellschaft der Kragen, und sie weigerte sich, die Falschüberweisungen weiter anzunehmen.
Sie überwies einfach zwei Monatsmieten zurück und forderte das Jobcenter auf, sie auf das richtige Mieterkonto zu überweisen. Diese Rücküberweisung ging beim Jobcenter zunächst unter, sodass diese beiden Mieten offen blieben. Peter M. wurde unterdessen mit der fristlosen Kündigung seines Mietvertrages gedroht.

In dieser Situation wandte sich Peter M. an die Kummer-Nummer. Das Büro des CDU-Abgeordneten Professor Niels Korte bat das Jobcenter um Überprüfung der Sachlage und wies auf die Notlage von Peter M. hin. Kurz darauf teilte der Neuköllner freudig mit, dass sein Mietkonto ausgeglichen wurde.