Jobcenter gewährte ein Notfalldarlehen

Cindy G. und ihr Verlobter leben in einer Wohnung mit Ofenheizung. Warmes Wasser erhalten sie über einen Durchlauferhitzer. Durch den harten Winter war die Nachzahlung für Strom besonders hoch. Eine ratenweise Zahlung scheiterte an zu hohen Raten. Deshalb sollte im Juli der Strom abgestellt werden. So versuchten die beiden, vom Jobcenter Reinickendorf ein zinsloses Notfalldarlehen zu erhalten. Doch dieses wurde zunächst nicht gewährt.
In ihrer Not wandte sich Cindy G. an die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion Berlin. Das Büro des CDU-Abgeordneten Professor Niels Korte bat das Jobcenter Reinickendorf um Überprüfung der Sachlage. Das Jobcenter benötigte für die Überprüfung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung aber noch einen Nachweis über die Höhe der Außenstände und die Höhe der Wiederanschaltungsgebühr.

Cindy G. übermittelte dem Jobcenter die benötigten Daten. Dies konnte allerdings nicht verhindern, dass sie eine Woche lang keinen Strom hatte. Auf eine erneute Nachfrage wurde das Notfalldarlehen schließlich gewährt, und der Strom konnte wieder fließen.