Katleen G. und ihr Mann betreiben einen Kinderladen. 2006 und 2007 lief der Laden noch nicht so gut. Sie beantragten beim Jobcenter Lichtenberg ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt. Das Jobcenter gewährte die Hilfe, einen Teil davon jedoch nur als Darlehen. Ende Dezember 2007 stellte es die Zahlungen dann komplett ein.
Die Familie reichte Klage vor dem Sozialgericht Berlin ein und forderte die Umwandlung des Darlehens in tatsächlich zu gewährende Leistungen und forderte noch finanzielle Hilfe für zwei Monate.
Der Klage wurde 2011 schließlich stattgegeben. Das Jobcenter reagierte jedoch nicht. In ihrer Verzweiflung bat Katleen G. die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus um Hilfe.
Das Büro forderte das Jobcenter Lichtenberg auf, intern den Sachverhalt zu prüfen. Nach nur zwei Wochen teilte die Behörde mit, dass es auf die Rückzahlung des Darlehens verzichtet und die Leistungen für die beiden noch ausstehenden Monate gewährt. Nach fünf Jahren der Auseinandersetzung können Katleen G. und ihr Mann wieder optimistisch in die Zukunft schauen.
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