Der Pankower Hans R., 67 Jahre, stellte im Mai 2019 einen Antrag beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Sein Gesundheitszustand hatte sich verschlechtert. Er war auf einen Rollstuhl angewiesen. Fahrten zum Arzt waren für ihn und seine Frau echte Herausforderungen, da das Manövrieren mit dem Rollstuhl auf Parkplätzen nur sehr eingeschränkt möglich ist. Die Nutzung eines Behindertenparkplatzes war jedoch ohne Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis nicht möglich.
Im Juli und Oktober 2019 gab es nur Zwischennachrichten vom Amt. Telefonische Nachfragen ergaben lediglich, dass noch medizinische Unterlagen ausgewertet werden mussten. In seiner Not bat das Ehepaar die Kummer-Nummer um Hilfe. Der Mitarbeiter schilderte dem LaGeSo die Lage des Ehepaares und die Dringlichkeit. Nach weiteren acht Tagen meldete sich das Paar bei der Kummer-Nummer und teilte mit, dass der Bescheid eingetroffen sei und die Merkzeichen zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes gewährt wurden.
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