Im Oktober 2019 stellte Julia L. (26) einen Antrag auf Wohngeld beim Bezirk Neukölln. Einen Monat später wurde der alleinerziehenden Mutter eines ein Jahr alten Kindes mitgeteilt, dass möglicherweise noch weitere Unterlagen nachgereicht werden müssten. Darüber würde sie aber schriftlich informiert. Wieder vergingen Wochen. Das Amt regte sich nicht.
Zwischenzeitlich konnte sie die Miete nicht mehr zahlen und musste sich bei Verwandten Geld leihen. Kurz vor Weihnachten bat die 26-Jährige dann in ihrer Not die Kummer-Nummer um Hilfe. Diese wandte sich an das Bezirksamt und erkundigte sich nach dem Stand des Verfahrens. Eine Antwort erhielt aber auch sie nicht. Allerdings wiederholte der Mitarbeiter der Kummer-Nummer mehrfach die Anfrage. Schließlich meldete sich das Wohngeldamt Mitte März und teilte mit, dass noch Unterlagen über das Gehalt des Kindesvaters fehlten. Nachdem Julia L. die Unterlagen umgehend nachreichte, kam Anfang April der lang erwartete Bescheid über die Bewilligung des Wohngeldes.
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