Irrtum bedroht Existenz

Im Oktober stellte das Jobcenter Mitte die Leistungen an Katharina R. ein. Zudem sollte die alleinerziehende Mutter von drei Kindern 535 Euro zurückzahlen. Was war passiert? Der älteste Sohn (19) war zum Studium nach Hannover gezogen. Dies hatte Katharina R. auch dem Jobcenter mitgeteilt. Daraufhin strich ihr das Jobcenter das komplette Arbeitslosengeld II. Katharina R. legte sofort schriftlich Widerspruch gegen den Änderungsbescheid ein und bat gleichzeitig die Kummer-Nummer um Unterstützung.
Die Mitarbeiter setzten sich umgehend mit dem Jobcenter in Verbindung. Die Ursache für das Einstellen der Zahlungen war schnell gefunden: Das Jobcenter hatte fälschlicherweise angenommen, dass nicht nur der 19-jährige Sohn, sondern die ganze Familie nach Niedersachsen gezogen wäre. Inzwischen erhält Katharina R. wieder Arbeitslosengeld II und der Student bekommt Bafög.