Am 15. März 2015 hatte Roswitha K. einen Antrag zur Neufeststellung des Grades der Behinderung (Verschlimmerungsantrag) beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) gestellt. Ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt.
Frau K. reichte deshalb Klage vor dem Sozialgericht ein. Im Juni 2015 entschied das Berliner Sozialgericht, dass Roswitha K. das Merkzeichen „G“ rückwirkend zum März 2015 erhalten sollte. Doch es geschah nichts. Trotz mehrfacher Nachfrage wurde ihr Fall offenbar nicht weiter bearbeitet. Frau K. wandte sich schließlich hilfesuchend an die Kummer-Nummer. Mit der Bitte um sofortige Aufklärung und Prüfung des Sachstandes, nahm die Kummer-Nummer umgehend Kontakt mit dem LAGeSo auf. Das half. Bereits eine Woche später konnte Roswitha K. ihren Bescheid in den Händen halten.
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