Nach 8 Wochen hielt Rebecca überglücklich den Wohnberechtigungsschein in der Hand
Dieser kann bei geringem Haushaltseinkommen beantragt werden, um eine aus öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung anzumieten.
Die Unterlagen wurden beim zuständigen Wohnungsamt eingereicht und Rebecca und Tino erwarteten die Zusendung des WBS, um bei der Wohnungsbesichtigung auch den erforderlichen Schein vorzulegen. So zogen die Wochen ins Land und es trieb sie die Ungewissheit, ob die ersehnte Wohnung weiterhin freigehalten werden kann, da der WBS noch auf sich warten ließ.
Das junge Paar wandte sich an die Kummer-Nummer. Die nahm sogleich Verbindung mit dem zuständigen Amtsleiter im Bezirksamt auf. Dieser reagierte prompt, entschuldigte sich für die lange Wartezeit und bat um Verständnis, dass zu Corona-Zeiten Verzögerungen leider an der Tagesordnung sind. Innerhalb einer Woche kam dann der ersehnte WBS und mit diesem konnte bei der Wohnungsbaugesellschaft ein neuer Besichtigungstermin vereinbart werden.
Der Dank gilt an dieser Stelle auch dem konsequenten Handeln eines Amtes auch in ungewöhnlichen Zeiten.