Die Kummer-Nummer ? Ansprechpartner auch im Ausland

Frau Elsa H., 85 Jahre, wohnte 60 Jahre in Köpenick, bevor sie 2018 in ein Seniorendomizil nach Polen zog, in die Nähe von Kolberg (Kolobrzeg).                  Frau H. rief bei der Kummer-Nummer an, weil sie diese von einer alten Freundin aus Köpenick bekommen hat. Ein Thema bewegte sie. Sie möchte gern an den Wahlen im Herbst teilnehmen und weiß nicht, ob das möglich ist, nachdem Sie aus Deutschland weggezogen ist. Wir konnten ihr die erfreuliche Mitteilung machen, dass sie auch von Polen aus ihr Wahlrecht wahrnehmen kann, auch wenn sie keine Meldeadresse mehr in Deutschland hat.

Daraufhin bat Sie uns, ihr bei der Beschaffung der Unterlagen behilflich zu sein. Umgehend haben wir ihr die Unterlagen zugesandt, die über die Webseite des Bundeswahlleiters heruntergeladen werden können. Mit diesen Antragsunterlagen kann sie dann einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde stellen. Das ist in ihrem Fall das Bezirksamt Köpenick, wo sie zuletzt lebte und gemeldet war. Dieser Antrag ist die Voraussetzung für die Teilnahme an Wahl. Anschließend schickt man ihr von dort die Papiere für die Briefwahl zu. Frau H. bat uns, ihr auch weiterhin behilflich zu sein, sollte sie noch Fragen im Beantragungsprozess haben. Das sagten wir ihr selbstverständlich gern zu.

So wie Frau H. geht es vielen älteren Menschen im hohen Alter. Es ist zwar gut, dass notwendige Antragsunterlagen für behördliche Belange im Internet verfügbar sind, aber ab einem gewissen Alter haben Menschen nach wie vor Probleme, sich mit den technischen Errungenschaften anzufreunden. Wenn es der Kummer-Nummer aber möglich ist, helfen wir gern.