Privatvermögen für die Heimkosten war aufgebraucht
Christiane S. stellte im März beim zuständigen Sozialamt Pankow einen Antrag auf Kostenübernahme der Heimkosten für ihren Vater, 85 Jahre, der aufgrund der höheren Pflegebedürftigkeit nicht mehr allein in seiner Wohnung leben konnte. Seine Frau, 84 Jahre, war schon seit einiger Zeit im Pflegeheim. Der Eigenanteil für die Heimkosten der Mutter konnte bisher aus eigenen finanziellen Mitteln beglichen werden.
Nunmehr verdoppelte sich der Anteil, die Rücklagen des Ehepaares waren mittlerweile aufgebraucht, weshalb die Tochter einen Antrag auf Übernahme der Heimkosten beim Sozialamt stellen musste.
Im März 2021 reichte Frau S. alle erforderlichen Unterlagen ein. Die Zeit verging und seitens des Amtes gab es keine Reaktion. Frau S. hatte Sorge, dass spätestens im Juni die Heimkosten nicht mehr bezahlt werden können.
Daraufhin wandte sie sich an die Kummer-Nummer. Der Versuch, mit den zuständigen Sachbearbeitern Kontakt aufzunehmen, schlug fehl. Deshalb wandte sich die Kummer-Nummer an die zuständige Stadträtin, die umgehend eine Klärung des Bearbeitungsstandes veranlasste.
Die Vermögensverhältnisse wurden noch einmal geprüft und die anschließend rasche Bearbeitung führte dazu, dass die laufenden Kosten übernommen wurden.