Entlastungen bei der Grundsteuer jetzt!

Ab 2025 gilt in Berlin eine neue Grundsteuer. Heute bedeutet sie für alle Eigentümer von Grundstücken vor allem viel Bürokratie.

Die CDU-Fraktion hat im Parlament ein einfaches System vorgeschlagen: Eigentümer sollen nicht mühsam Daten zusammentragen, die in den Ämtern sowieso vorliegen. Die Ämter sollen selbst liefern. Das geht in Nordrhein-Westfalen, Bayern und vielen weiteren Bundesländern, nur in Berlin wieder nicht.

Am wichtigsten ist aber: Die Grundsteuerreform darf die Eigentümer nicht zusätzlich belasten. Der Plan von SPD, Grünen und Linkspartei kann für Sie richtig teuer werden. Warum? Weil sich diese Regierungsparteien in Berlin mit dem „Scholz-Modell“ für die ungerechteste Berechnungsvariante der Grundsteuer entschieden haben.

Die CDU-Fraktion will Mehrbelastungen für Sie vermeiden – mit einer eigenen Gesetzes-Initiative. Wir wollen Freibeträge und damit Entlastungen für die Eigenheimbesitzer, die finanziell besonders hart betroffen sind. Sie sollen sich auf die Politik wieder verlassen können. Deshalb fordert wir einen Gebühren-Stopp. Keine neuen Kosten durch den Staat, Energiepreisdeckel für Strom, Gas und Heizöl und Entlastungen bei der Grundsteuer.

 



Worum geht es?

Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig ist. Hauptgrund für diese Entscheidung war, dass die bis dato als Bemessungsgrundlange dienenden Einheitswerte in Westdeutschland von 1964 stammen, in Ostdeutschland sogar noch auf 1935 datieren. Somit müssen nun 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Regierung aus SPD, Grünen und Linken in Berlin hat sich für das sog. Bundesmodell entschieden. Dieses sehr komplizierte, auf einem Ertragswertverfahren basierende Modell wurde von Olaf Scholz (SPD) entwickelt. In diesem Modell wird ein fiktiver Ertragswert zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt, dieser wird mit einer Steuermesszahl und dem Grundsteuerhebesatz multipliziert. Dieses Produkt ergibt dann den Grundsteuerbetrag für die kommenden sieben Jahre. Die neue Grundsteuer wird dann ab dem 1. Januar 2025 fällig. Berlin hat sich bei der Umsetzung der Reform erneut als Servicewüste entpuppt. Während beispielsweise in Brandenburg alle Betroffenen per Post informiert wurden, hat der Berliner Senat lediglich über eine Pressemitteilungen informiert.

Der rot-grün-rote Senat hat verschlafen, über die Öffnungsklausel massive Steuererhöhungen bei der Grundsteuer zu verhindern. Wir müssen die Menschen vor einer Grundsteuerexplosion schützen. Wir werden aktiv, damit Hausbesitzer ab 2025 nicht mit massiven Mehrkosten rechnen müssen. Wir schützen damit auch alle Mieter, denn die Grundsteuer ist über die Nebenkostenabrechnung Teil der zweiten Miete. In Zeiten steigender Preise brauchen die Berliner einen Belastungsstopp, auch bei der Grundsteuer. - Kai Wegner, Fraktionsvorsitzender

Was müssen Sie tun?

Alle Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, von Eigentumswohnungen sowie von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sind verpflichtet, bis zum 31. Januar 2023 eine Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Hier sind folgende Angaben zu machen:

  • Steuernummer
  • zuständiges Finanzamt
  • Lage des Grundstücks (Straße und Hausnummer)
  • Grundbuchblatt (freiwillige Angabe)
  • Flurstücksnummer
  • Fläche des Grundstücks
  • Miteigentumsanteil
  • Art des Grundstücks
  • Fläche des Grund und Bodens
  • Gebäudeflächen
  • Gebäudealter
  • Art der Nutzung
  • Bodenrichtwert

Grundsätzlich muss die Grundsteuer elektronisch über das ELSTER-Portal erklärt werden. In begründeten Ausnahmefällen können Sie die Erklärung auch per Papierformular abgeben. Dieses Formular müssen Sie beim Finanzamt beantragen.


Was bedeutet das für Eigentümer von Häusern und Wohnungen?

Da die bisher niedrigen Einheitswerte durch das im Scholz-Modell verankerte Ertragswertverfahren ersetzt werden, steigen die Grundsteuerbeträge in einigen Bezirken Berlins um das 2- bis 5-fache. Berechnungen des Verbands der deutschen Grundstücknutzer e. V. zufolge, kann sich mit dem Scholz-Modell in Berlin die Grundsteuer für durchschnittliche Einfamilienhäuser im Ostteil der Stadt von 346,47€ auf 921,74€ fast verdreifachen. In Brandenburg dagegen wird die Steuer lediglich von 208,25€ auf 350,73€ steigen. Dies liegt vor allem daran, dass in den östlichen Bezirken geringere Einheitswerte gelten.

Was bedeutet das für Mieter?

Für Mieter im Osten wird die Grundsteuer ebenfalls zu Kostensteigerungen führen, denn die Grundsteuer ist Teil der Betriebskosten.

Was sind unsere Forderungen?

Mit einem Antrag im Berliner Abgeordnetenhaus fordert die CDU-Fraktion, gestaffelte Abschläge, vergleichbar mit steuerlichen Freibeträgen, bei der Steuermesszahl anzuwenden, so dass es zu keinen Mehrbelastungen kommt. Darüber hinaus ist in diesem Gesetzesantrag eine Härtefallregelung vorgesehen und das Einfrieren des Steueraufkommens auf den Wert des Jahres 2024.
Mit einem weiteren Antrag im Abgeordnetenhaus fordern wir, alle Betroffenen umgehend schriftlich über die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung zu informieren. Die entsprechenden Schreiben sollen neben einer allgemeinverständlichen Erläuterung auch alle zur Abgabe der Erklärung erforderlichen Angaben enthalten, soweit sie den Ämtern bereits bekannt sind. Zudem sollen die Berliner eine unkomplizierte Möglichkeit zur analogen Übermittlung der Daten erhalten. Die dafür notwendigen Formulare sollen auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen zum Download bereitgestellt werden.
 

Wo finden Sie weitere Informationen?