Gerangel um Zuständigkeit für Wohngeld

Aische Ü.hat Probleme mit ihrem Wohngeldantrag im Bürgeramt Mitte.
Aische Ü. stellte im November 2012 einen Antrag auf Wohngeld beim Bürgeramt Mitte. Gleichzeitig stellte sie einen Antrag auf Kindergeldzuschlag. Den Zuschlag aufs Kindergeld bekam sie bereits im Januar 2013 bewilligt.

Jedoch wurde ihr Antrag auf Wohngeld von der Wohngeldstelle mit der Begründung abgelehnt, dass sie Zahlungen vom Jobcenter erhalte. Das Jobcenter hatte aber die Zahlungen eingestellt, weil die Kindergeldstelle mitgeteilt hatte, dass ein Zuschlag auf das Kindergeld gezahlt werde. Nur wusste die Wohngeldstelle von dieser Einstellung nichts. Frau Ü. reichte deshalb alle Unterlagen an die Wohngeldstelle weiter und wartete auf die Bearbeitung. Doch nichts geschah.

In ihrer Not wandte sich Aische Ü. an die Kummer-Nummer der CDU Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Das Büro des CDU-Abgeordneten Niels Korte fragte bei der Wohngeldstelle nach, ob noch Unterlagen für die Bearbeitung des Antrages fehlen würden.

Eine Woche später meldeten sich Aische Ü. und die Wohngeldstelle bei der Kummer-Nummer und berichteten, dass die Zahlung des Wohngeldes bewilligt wurde.