Seit einer Krebserkrankung im Jahre 2008 war Gothilde Ü. ununterbrochen arbeitslos gemeldet und bezog Hartz IV. Dadurch war sie auch von der Pflicht befreit, Rundfunkgebühren zu zahlen.
Im vergangenen Jahr forderte sie der Beitragsservice des RBB (ehemals GEZ) aber völlig überraschend und schon lange vor Ende des Befreiungszeitraums auf, Gebühren für ein Vierteljahr zu zahlen. Gothilde Ü. informierte die Behörde, dass der Befreiungszeitraum noch gar nicht verstrichen ist. Ihre Unterlagen für den Antrag auf weitere Befreiung schickte sie erst kurz vor dem Auslaufen des Befreiungszeitraums. Einige Monate später erinnerte sie die Behörde aber dennoch daran, endlich die Gebühren zu zahlen.
In dieser Not wandte sich Gothilde Ü. an die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Die Kummer-Nummer nahm mit dem Beitragsservice Kontakt auf. Er stellte fest, dass für das Vierteljahr tatsächlich keine Befreiung gewährt werden könne. Jedoch, so die Antwort, fordere man in diesem besonderen Einzelfall und nach sorgfältiger Prüfung diesen Rückstand nicht mehr ein.
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