Gefährder nach Druck der CDU-Fraktion abgeschoben
Zur Erinnerung: Dabei handelt es sich um einen abgelehnten Asylbewerber,
Leider ist dieser Oppositionsdruck nötig, um den verhängnisvollen Verweigerungskurs des rot-rot-grünen Senates bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht gegen vollziehbar ausreisepflichtige Straftäter zu durchbrechen, der auf Seite 114 des rot-rot-grünen Koalitionsvertrages seine Grundlage findet: ‚Die Koalition hält Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam grundsätzlich für unangemessene Maßnahmen und wird sich deshalb auf Bundesebene für deren Abschaffung einsetzen.‘
Dieser fatale Verweigerungskurs ergibt sich auch aus der beigefügten Antwort des Senates auf eine Schriftliche Anfrage. Danach sind unter der Regierungsverantwortung der CDU im Jahre 2016 insgesamt 2.028 Personen abgeschoben und weitere 9.601 zur freiwilligen Ausreise veranlasst worden (letztlich unter dem Druck der sonst drohenden Abschiebung). Das heißt, in einem Jahr ist die Ausreisepflicht gegen 11.629 Personen durchgesetzt worden! Das ist Ergebnis der konsequenten Abschiebepraxis unter der CDU-Regierungsverantwortung!
Unter Rot-Rot-Grün sind im Jahre 2017 die Abschiebungen auf 1.638 (-19,23 %) und die freiwilligen Ausreisen auf 3.629 Personen eingebrochen (-62,2 %). Die Zahl der Ausreisepflichtigen ist zum Jahresende um 1.242 (+12 %) gestiegen! Somit sind 2017 insgesamt in 6.362 Fällen weniger die Ausreisepflicht durchgesetzt worden als 2016. Das ist Ergebnis des im rot-rot-grünen Koalitionsvertrages angekündigten ‚Paradigmenwechsels‘ weg von Abschiebungen hin zu freiwilligen Ausreisen. Die rot-rot-grünen Realitätsverweigerer verkennen, dass ohne eine konsequente Abschiebepolitik freiwillige Ausreisen nicht zu erreichen sind. Denn diese sind ja nicht ‚freiwillig‘, sondern erfolgen unter der Androhung einer sonst erfolgenden Abschiebung.“