Zwar will der Innensenator die Stelle nicht ausschreiben, weil er sich bereits festgelegt hat, wen er ins Amt bringen will. Dieses vom Innensenator gewählte Verfahren ist aber nicht geeignet, die Neubesetzung dieses wichtigen Amtes nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen.
Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin In der heutigen Fragestunde des Abgeordnetenhauses von Berlin ist auf Nachfrage durch den innenpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion, Burkard Dregger, deutlich geworden, dass der Innensenator nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz verpflichtet ist, Bewerbungen für das Amt des Polizeipräsidenten zu berücksichtigen und die Auswahlentscheidung ausschließlich nach der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber vorzunehmen.
Hierzu erklärt Burkard Dregger:
„Zwar will der Innensenator die Stelle nicht ausschreiben, weil er sich bereits festgelegt hat, wen er ins Amt bringen will. Dieses vom Innensenator gewählte Verfahren ist aber nicht geeignet, die Neubesetzung dieses wichtigen Amtes nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen. Daher fordert die CDU-Fraktion alle geeigneten Personen aus Berlin und außerhalb Berlins auf, sich um das Amt des Polizeipräsidenten von Berlin zu bewerben. Die CDU-Fraktion wird darauf achten, dass die Besetzung nach sachlicher Eignung erfolgt und nicht nach persönlichen oder parteipolitischen Vorlieben.“