Beitrat des Islam-Instituts liberalen Verbänden öffnen
Zum Ergebnis des Krisentreffens der SPD-geführten Senatshochschulverwaltung mit den traditionell-konservativen Islamverbänden über das Institut für islamische Theologie erklären die Sprecher für Bildung und Innenpolitik der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Hildegard Bentele und Burkard Dregger:
„Das von Wissenschaftssenator Michael Müller verfolgte Konzept zur Errichtung eines Instituts für islamische Theologie an der Humboldtuniversität ist gescheitert. Gegen den Rat der CDU-Fraktion hat die SPD-geführte Hochschulverwaltung seit 2015 fünf traditionell-konservativen Islamverbänden eine Monopolstellung in den künftigen Hochschulbeirat zugestanden, der über Berufungen und Lehrinhalte mitentscheidet. Gleichzeitig hat sie ausgerechnet die Vertreter liberaler Strömungen ausgeschlossen, die die weltanschauliche Neutralität unseres Staates respektieren und frei von Einflussnahmen ausländischer Regierungen sind. Einigen der traditionell-konservativen Islam-Verbänden geht diese Privilegierung noch immer nicht weit genug. Sie verlangen die alleinige Entscheidungsgewalt im Hochschulbeirat, die ihnen nicht zusteht.
Sinn des geplanten Hochschulinstitutes für islamische Theologie war und ist es, den Bedarf an islamischen Religionslehrern und Vorbetern in Berlin und Deutschland durch gut ausgebildete, in Deutschland sozialisierte und der Verfassungsordnung verpflichtete Fachleute zu decken, die offen für den interreligiösen und interkonfessionellen Diskurs sind. Der Regierende Bürgermeister und Wissenschaftssenator Müller muss sich zu diesem Ziel endlich bekennen. Er muss noch freie Beiratsplätze anderen, insbesondere liberalen Strömungen anbieten und das Gremium für alle weiteren mitwirkungswilligen Moscheegemeinden öffnen, gegen die keine Bedenken des Verfassungsschutzes vorliegen. Der Wissenschaftssenator kann nicht mit nur zwei oder drei Islamverbänden, die eine verschwindend geringe Minderheit der Muslime in Berlin vertreten, ein Hochschulinstitut aufbauen. Das Religionsverfassungsrecht fordert eine Beteiligung eines möglichst großen Kreises von Moscheegemeinden.
Überdies hat es sich als Irrglaube herausgestellt, wir könnten die Rechte und Pflichten der islamischen Glaubensrichtungen in Berlin mit vertraglichen Vereinbarungen auf Augenhöhe regeln. Religionsverträge sind dafür ebenso ungeeignet wie die Eckpunktevereinbarung des Senates mit den fünf traditionell-konservativen Islamverbänden.“