CDU begrüßt Klage-Erfolg einer Studentin
„Die CDU-Fraktion begrüßt, dass mit dem Urteil des Landesarbeitsgerichts von amtlicher Seite aus Bewegung in die anhaltenden Proteste der Berliner Studenten gekommen ist. Nach Abwägung der für den Einzelfall sprechenden Gründe des Urteils wird zu sehen sein, inwieweit damit allen studentischen Mitarbeitern tatsächlich eine neue Grundlage für die Bezahlung ihrer Beschäftigung an den Hochschulen gegeben wurde. Das in zweiter Instanz gefällte Urteil des Landesarbeitsgerichts zeigt, dass reguläre Verhandlungen zielführend sind, sofern es sich um gerechtfertigte Forderungen handelt. Wir werden auch weiterhin die Anliegen von Studierenden aufgeschlossen verfolgen.“
Zum Hintergrund: Am 5. Juni 2018 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg der Klage einer studentischen Beschäftigten in zweiter Instanz Recht gegeben. Die Klägerin, die an der Humboldt-Universität zu Berlin im IT-Bereich tätig ist, erhielt durch das Urteil die Bestätigung, dass Ihre Tätigkeit nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt werden muss. Nach Veröffentlichung des Urteils wird zu prüfen sein, inwieweit sich die für den Einzelfall der Klägerin geltend gemachten Begründungen auch für die Allgemeinheit studentischer Beschäftigter heranziehen lassen.