Geschwisterkinder dürfen bei der Einschulung nicht auseinandergerissen werden. Die CDU-Fraktion fordert dazu in ihrem Antrag eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes (Paragraph 55a).
Hildegard Bentele, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Berlin ++ CDU beantragt Änderung des Schulgesetzes für mehr Rechtssicherheit
Hildegard Bentele, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:
„Geschwisterkinder dürfen bei der Einschulung nicht auseinandergerissen werden. Die CDU-Fraktion fordert dazu in ihrem Antrag eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes (Paragraph 55a).
Dieser Schritt ist notwendig:
- Weil die Schülerzahlen von aktuell 173.000 auf 199.000 bis 2026/27 steigen werden und es nun fast jährlich zu Neuzuschnitten der Einschulungsbereiche kommt,
- weil Bezirke wie Tempelhof-Schöneberg eine landesrechtliche Regelung und damit Rechtssicherheit fordern,
- weil es für berufstätige Eltern und Alleinerziehende sehr schwierig ist, ihre Kinder zu verschiedenen Schulen zu bringen und wieder abzuholen,
- weil sich Eltern besser an einer Schule als an zwei Schulen engagieren werden und mitmachen können.
Schulanfänger müssen deshalb ihren älteren Geschwistern beim Aufnahmeverfahren in die Grundschule rechtlich gleichgestellt und nicht als ,Wechselwunsch‘-Kinder behandelt werden. Einzugsgebereiche und Schulkapazitäten müssen dann von vornherein entsprechend angepasst werden.
Zumindest Linke und Grüne haben sich hier bereits gesprächsbereit gezeigt. Die SPD will dagegen betroffene Familien offenbar im Stich lassen. Familien- und kinderfreundliche Politik geht anders. Deshalb werden wir Rot-Rot-Grün in dieser Frage weiter treiben.“