Nachdem die CDU-Fraktion Berlin sich in der Vergangenheit vehement für mehr Sicherheit durch Videotechnik stark gemacht hat, hat sich nun auch Berlins Regierender Bürgermeister für mehr Videoüberwachung in Berlin ausgesprochen.
Florian Graf und Burkard Dregger Florian GRAF, Vorsitzender der CDU-Fraktion, und Burkard DREGGER, Innenexperte der CDU-Fraktion, erklären: „Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Videoüberwachungstechnik ein geeignetes Mittel ist, um Straftäter zu identifizieren und festzunehmen: Die vier sogenannten U-Bahn-Treter am Bahnhof Herrmannstraße sowie die sieben Gewaltverbrecher vom Bahnhof Schönleinstraße in Berlin, zwei Gewalttäter in Spandau und ebenfalls mehrere Gewaltkriminelle an einem U-Bahnhof in München konnten anhand veröffentlichter Bilder aus einer Kamera überführt werden.
Durch intelligenten Einsatz der Videoüberwachungstechnik kann aber auch deren Nutzen zur Verhinderung von Straftaten gesteigert werden. Wenn die angestrebte Mobile Wache auf dem Alexanderplatz die dort aufgenommenen Videobilder vor Ort in Echtzeit überwacht, kann sie Tatverdächtige bereits bei der Vorbereitung und Begehung von Straftaten erkennen und festnehmen. Dies wäre auch an allen anderen Standorten möglich, an denen Videoüberwachungstechnik installiert und mobile Polizeikräfte stationiert werden. Ich fordere den rot-rot-grünen Senat auf, diese Chancen zur Steigerung der Sicherheit der Menschen in unserer Stadt konsequent zu nutzen.
Alle namhaften Sicherheitsexperten haben sich der jahrelangen Forderung der CDU-Fraktion nach Videoüberwachung auf ausgewählten öffentlichen Plätzen und Straßen angeschlossen. Auch die Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin hat sich für "eine neue Abwägung zwischen Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung und den Rechten der Betroffenen" offen gezeigt. Und nun zeigt sich endlich auch der Regierende Bürgermeister Müller einsichtig. Er muss jetzt beweisen, dass er sich bei Rot-Rot-Grün auch wirklich durchsetzen kann. Im Juni noch hatte seine eigene Fraktion ihn bei dieser Entscheidung im Stich gelassen.
Die CDU-Fraktion hat die notwendigen gesetzlichen Änderungen bereits als Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht, und wir werden diese hier am 12. Januar in erster Lesung beraten.“