Urteil des Landesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz
Zum heutigen Urteil des Landesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Burkard Dregger:
„Die CDU-Fraktion ist und bleibt ein Verfechter des Berliner Neutralitätsgesetzes. Es behandelt Angehörige aller Religionen gleich und untersagt Lehrern öffentlicher Schulen sowie Polizei und Justiz das Tragen sichtbarer religiöser und weltanschaulicher Symbole. Zurückhaltung hierbei ist insbesondere dort geboten, wo Bürger dem staatlichen Einfluss besonders ausgesetzt sind. Der Staatsdiener darf nicht den Anschein erwecken, er entscheide über die Anliegen der Bürger nach anderen Maßstäben als nach Recht und Gesetz. Man stelle sich vor, ein Lehrer mit sichtbarer jüdischer Kipa erteilte einem muslimischen Schüler eine schlechte Note. Worauf würde der Schüler die schlechte Note wohl zurückführen? Der Schulfrieden erfordert es, dass das Berliner Neutralitätsgebot uneingeschränkt fortbesteht.
Die CDU-Fraktion fordert den Senat daher auf, das Berliner Neutralitätsgesetz zu erhalten und im konkreten Fall Revision zum Bundesarbeitsgericht einzulegen.“