Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage des Landes Berlin gegen den Energieversorger Vattenfall auf die gewünschte entgeltlose Herausgabe des Fernwärmenetzes am Freitag in allen Punkten abgewiesen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt damit auch das Scheitern der durch Ideologie getriebenen Energiepolitik des rot-rot-grünen Senats. Wie auch beim Gasnetz gehen Finanzsenator und Senat mit dem Kopf durch die Wand – ohne jegliche Rechtssicherheit.
Florian Graf, Fraktionsvorsitzender, und Jürn Jakob Schultze-Berndt, energiepol. Sprecher Florian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion, und
Jürn Jakob Schultze-Berndt, energiepolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklären:
„Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage des Landes Berlin gegen den Energieversorger Vattenfall auf die gewünschte entgeltlose Herausgabe des Fernwärmenetzes am Freitag in allen Punkten abgewiesen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt damit auch das Scheitern der durch Ideologie getriebenen Energiepolitik des rot-rot-grünen Senats. Wie auch beim Gasnetz gehen Finanzsenator und Senat mit dem Kopf durch die Wand – ohne jegliche Rechtssicherheit.
Die Rekommunalisierung von Energienetzen ist bei Rot-Rot-Grün reiner Selbstzweck. Oberste Priorität muss aber die verlässliche Energieversorgung zu vertretbaren Preisen unter der Erreichung der Klimaschutzziele haben. Rechtssicherheit ist insbesondere in der kapitalintensiven Energie- und Wärmeversorgung ein hohes Gut. Genau damit nimmt es Rot-Rot-Grün allerdings alles andere als genau.
Es geht auch um Investitionssicherheit in Berlin. Ein Unternehmen wie Vattenfall muss darauf vertrauen können, dass seine Investitionen sicher sind. Vattenfall hat sich rechtskonform verhalten – der Senat nicht. Berlin braucht Investitionen in seine Energieversorgung, nicht nur öffentliche, sondern auch private. Es besteht derzeit eine finanzielle Unsicherheit von ca. 1,3 Mrd. €.
Der Senat ist nun aufgerufen, mit Vattenfall "auf Augenhöhe“ und nicht von oben herab zu verhandeln. Ziel einer Einigung mit Vattenfall soll die Kooperation zwischen dem Land Berlin und dem Energieversorger sein. Die CDU-Fraktion Berlin sieht in der gegebenen rechtlichen Situation Vattenfall als Kooperationspartner und nicht – wie der Senat – als Gerichtsgegner!“