Die nun durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ausgesprochene fristlose Kündigung des Mietvertrags für das ehemalige „TetraPak“-Gelände in Heiligensee ist überfällig. Ich habe aber große Zweifel, ob die Kündigung vor Gericht durchsetzbar sein wird. Vieles rund um die Anmietung des ehemaligen TetraPak-Geländes in Heiligensee ist falsch gelaufen. Nach der Akteneinsicht bleiben viele Fragen offen, die es im Interesse des Steuerzahlers aufzuklären gilt.
Stephan Schmidt, MdA aus Reinickendorf Stephan Schmidt, CDU-Abgeordneter aus Reinickendorf, erklärt:
„Die nun durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ausgesprochene fristlose Kündigung des Mietvertrags für das ehemalige „TetraPak“-Gelände in Heiligensee ist überfällig. Ich habe aber große Zweifel, ob die Kündigung vor Gericht durchsetzbar sein wird. Vieles rund um die Anmietung des ehemaligen TetraPak-Geländes in Heiligensee ist falsch gelaufen. Nach der Akteneinsicht bleiben viele Fragen offen, die es im Interesse des Steuerzahlers aufzuklären gilt.“