Die diese Woche einstimmig beschlossene Besserbezahlung der neu eingestellten Berliner Grundschullehrer ist der logische Endschritt eines Prozesses, den SPD- und CDU-Fraktion in der letzten Legislatur mit der Reform des Lehrkräftebildungsgesetzes und der Höherstufung der Grundschulleiter eingeleitet haben.
Hildegard Bentele, bildungspol. Sprecherin Hildegard Bentele, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:
"Die diese Woche einstimmig beschlossene Besserbezahlung der neu eingestellten Berliner Grundschullehrer ist der logische Endschritt eines Prozesses, den SPD- und CDU-Fraktion in der letzten Legislatur mit der Reform des Lehrkräftebildungsgesetzes und der Höherstufung der Grundschulleiter eingeleitet haben.
Wir haben u. a. festgelegt, dass die Fächer Deutsch und Mathematik verpflichtend studiert und u. a. Module zu Sprach- und Medienbildung sowie zu Inklusion abgelegt werden müssen. Neu eingeführt wurde auch ein Praxissemester. Die in Punkten gemessenen nun zu erbringenden Studienleistungen entsprechen denen der Lehrer an weiterführenden Schulen.
Obwohl die Regelungen des neuen Lehrkräftebildungsgesetzes erst ab 2015/2016 in Kraft traten, werden die ab dem 1.8.2017 eingestellten Lehrkräfte, die also nur einen kleinen Teil unter den neuen Bedingungen absolviert haben, besser bezahlt werden. Hier hat der Senat eine sehr großzügige Regelung getroffen. Hintergrund ist der dramatische Fachlehrermangel an den Berliner Grundschulen: 80 Prozent der zuletzt neu eingestellten Lehrer haben kein volles Grundschulstudium absolviert.
Von dieser massiven finanziellen und qualitativen Aufwertung des Grundschullehrerberufs erwarten wir uns, dass sich die Unterrichtsqualität an den Berliner Grundschulen entscheidend verbessert. Sicheres Schreiben, Lesen und Rechnen müssen nun gewährleistet sein. Ebenso müssen miserable VERA-3-Ergebnisse, bei denen Berliner Schüler in wichtigen Bereichen nicht einmal die Mindestanforderungen erreichen, der Vergangenheit angehören.
Bedauerlicherweise hat die Senatsverwaltung für Bildung die zur Gesetzesanpassung gehörenden Verordnungen – Bildungslaufbahnverordnung, Fortbildungsverordnung, Übergangsregelungen für die Bestandslehrerkräfte – nicht parallel zur Befassung mit dem Gesetz vorgelegt, insofern fällt eine Gesamtbewertung der Maßnahme schwer.“