Der Senat verweist in seiner Antwort auf die angespannte Situation in Bezug auf die Zahl der in Berlin ankommenden Flüchtlinge. Es ist verständlich, dass deshalb auch ungewöhnliche Unterbringungsmöglichkeiten in die Diskussion kamen. Das rechtfertigt aber nicht grundsätzliche handwerkliche Fehler der Berliner Immobiliengesellschaft (BIM) und des heutigen Landesamtes für Flüchtlingsfragen (LAF) bei der Prüfung einzelner Standorte.
Stephan Schmidt, Wahlkreisabgeordneter aus Heiligensee Zu der Antwort auf seine Schriftliche Anfrage bezüglich der Anmietung des ehemaligen TetraPak-Geländes in Heilgensee für die Unterbringung von Flüchtlingen erklärt der Heiligenseer Wahlkreisabgeordnete
Stephan Schmidt:
„Der Senat verweist in seiner Antwort auf die angespannte Situation in Bezug auf die Zahl der in Berlin ankommenden Flüchtlinge. Es ist verständlich, dass deshalb auch ungewöhnliche Unterbringungsmöglichkeiten in die Diskussion kamen. Das rechtfertigt aber nicht grundsätzliche handwerkliche Fehler der Berliner Immobiliengesellschaft (BIM) und des heutigen Landesamtes für Flüchtlingsfragen (LAF) bei der Prüfung einzelner Standorte.
Beim ehemaligen TetraPak-Gelände wurden durch eine ungenügende Vorbereitung umfassende Planänderungen notwendig, und das führte zu enormen Kostensteigerungen. Bei Vertragsabschluss gab es noch kein konkretes Nutzungskonzept, und es musste erst aufwendig nach einem Betreiber gesucht werden.
Wie ich aus den Akten der Senatsverwaltung für Soziales weiß, stand lange Zeit noch nicht einmal fest, ob man 1.000 oder 2.000 Flüchtlinge dort unterbringen wollte. Von Anfang an war aber klar, dass es einen mehrmonatigen Umbau geben müsste und dass das Gelände und die darauf befindlichen Gebäude nicht kurzfristig für die Notunterbringung im Winter zur Verfügung stehen würden.
Das hätte für eine gründlichere Prüfung Raum gegeben. Dass dies nicht erfolgt ist, hat aus meiner Sicht politische Gründe. Die Einwände des Bezirks Reinickendorf beispielsweise wären „geprüft und entsprechend berücksichtigt“ worden, heißt es in der Antwort. In der Praxis hieß das, sie wurden schlicht vom Tisch gewischt, weil man sie nicht ernst nehmen wollte.
Die Senatsfinanzverwaltung hätte ebenso dem Vertragsabschluss wegen der überlangen Laufzeit fachlich ihre Zustimmung verweigern müssen, was aber offensichtlich von der politischen Führung nicht gewollt war. Am Ende ist dem Steuerzahler ein Millionenschaden entstanden."