Die Spitzen der CDU-Fraktion Berlin, des Erzbistums Berlin und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) haben sich gestern zum Gedankenaustausch getroffen. Erzbischof Dr. Heiner Koch, Probst Dr. Christian Stäblein sowie Fraktionsvorsitzender Florian Graf und Stellv. Fraktionsvorsitzende Cornelia Seibeld haben sich neben vielen anderen Themen insbesondere über die Ausprägungen des Berliner Neutralitätsgesetzes und die Ausgestaltung des Religionsunterrichtes in Berlin ausgetauscht.
Florian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion Berlin, und Cornelia Seibeld, Stellv. Fraktionsvorsitzende und kirchenpol. Sprecherin Florian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion Berlin, und
Cornelia Seibeld, Stellv. Fraktionsvorsitzende und kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Berlin, erklären:
„Die Spitzen der CDU-Fraktion Berlin, des Erzbistums Berlin und der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) haben sich gestern zum Gedankenaustausch getroffen. Erzbischof Dr. Heiner Koch, Probst Dr. Christian Stäblein sowie Fraktionsvorsitzender Florian Graf und Stellv. Fraktionsvorsitzende Cornelia Seibeld haben sich neben vielen anderen Themen insbesondere über die Ausprägungen des Berliner Neutralitätsgesetzes und die Ausgestaltung des Religionsunterrichtes in Berlin ausgetauscht.
Die Kirchen und die CDU-Fraktion teilen ihre Auffassung, dass das Berliner Neutralitätsgesetz die wichtige verfassungsgemäße Neutralität des Staates bei der Religionsausübung regelt. Jedoch darf nicht jegliche Zurschaustellung der eigenen religiösen Überzeugung (auch von Polizisten, Richtern und Lehrern) unterbunden werden. Der Streit um das Tragen eines Kruzifixes einer Berliner Lehrerin hat dies vor Augen geführt. Die erfolgte Präzisierung durch die Schulsenatorin war notwendig. Im Rahmen dieses Treffens haben die beiden Kirchen auch ihr Konzept für einen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht für die Erteilung des Religionsunterrichtes an Berliner Schulen vorgestellt.
Propst Stäblein würdigte, „dass der konfessionell-kooperative Religionsunterricht ein neues, innovatives Kapitel religiöser Bildung in der Berliner Schule aufschlägt, das den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht wird“.
Dafür haben das Erzbistum Berlin und die EKBO ihre Unterrichtsinhalte so eng miteinander abgestimmt, dass an Berliner Schulen ein konfessionell-kooperativer Religionsunterricht unabhängig von der Konfession des Lehrers erteilt werden kann. Obwohl der Religionsunterricht kein Wahlpflichtfach an Berliner Schulen ist und häufig an unattraktiven Randzeiten des Stundenplanes abgehalten werden muss, wird der christliche Religionsunterricht zunehmend stärker nachgefragt. Dabei gibt es auch eine hohe Zahl von Anmeldungen nicht-christlicher Schüler. Alle am Gespräch beteiligen Gruppen stimmen überein, dass der Religionsunterricht ‚einen Dienst an der Entfaltung der Persönlichkeit des Kindes‘ darstellt, wie es Erzbischof Dr. Koch formulierte. Das kooperative Modell ist ein überzeugendes Angebot an die Schüler und Eltern in dieser Stadt, die eine fundierte religiöse Grundausbildung für sich oder ihre Kinder wünschen. Die CDU-Fraktion Berlin unterstützt die beiden Kirchen bei ihrem Vorschlag an den Senat.“