Sondersitzung des Innenausschusses zu den Verhältnissen an der Polizeiakademie und der Verweigerung der Abschiebehaft von ausreisepflichtigen Straftätern durch die Koalition am Beispiel des Tiergartenmordes

Auf Vorschlag der CDU-Fraktion hat die Opposition eine Sondersitzung des Innenausschusses des Abgeordnetenhauses am Mittwoch um 10 Uhr durchgesetzt. Es geht um zwei dringende Anliegen:
1. „Verhältnisse an der Polizeiakademie“
2. „Politische Verantwortung der rot-rot-grünen Linkskoalition durch Verzicht auf Abschiebungshaft für ausreisepflichtige Straftäter am Beispiel des Tiergartenmordes.“
Burkard Dregger, innenpolitischer SprecherBurkard Dregger, innenpolitischer Sprecher
Zur Sondersitzung des Innenausschusses erklärt der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Burkard Dregger MdA:

"Auf Vorschlag der CDU-Fraktion hat die Opposition eine Sondersitzung des Innenausschusses des Abgeordnetenhauses am Mittwoch um 10 Uhr durchgesetzt. Es geht um zwei dringende Anliegen:

1. 'Verhältnisse an der Polizeiakademie'

Die anonymen Berichte aus dem Inneren der Polizeiakademie erfordern eine sofortige umfassende Aufklärung durch das Abgeordnetenhaus. Uns erreichen viele Zuschriften besorgter Bürger. Sie alle wollen sich auf ihre Polizei verlassen können. Berichterstattungen zu Disziplinlosigkeiten beunruhigen sie ebenso wie die Sorge vor einer Unterwanderung der Polizei durch die organisierte Kriminalität. Die CDU-Fraktion hat uneingeschränktes Vertrauen in unsere Polizei. Sie will aber sichergestellt wissen, dass auch in Zukunft aus jungen Polizeischülern gereifte, qualifizierte und motivierte Polizeibeamte mit uneingeschränkter Loyalität zu unserem demokratischen Staat werden. Wir erwarten vom Innensenator, dass er die Durchsetzung von Disziplin ebenso ernst nimmt wie die Abwehr jeglicher Versuche der organisierten Kriminalität, unsere Polizei zu infiltrieren.

2. 'Politische Verantwortung der rot-rot-grünen Linkskoalition durch Verzicht auf Abschiebungshaft für ausreisepflichtige Straftäter am Beispiel des Tiergartenmordes.'

Der rot-rot-grüne Senat schöpft bei weitem nicht alle rechtsstaatlichen Mittel aus, um ausreisepflichtige Straftäter abzuschieben. Auf Seite 114 des rot-rot-grünen Koalitionsvertrages findet sich folgende Regelung:

„Die Koalition hält Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam grundsätzlich für unangemessene Maßnahmen und wird sich deshalb auf Bundesebene für deren Abschaffung einsetzen.“

Diese politische Haltung ist schlicht unverantwortlich. Wenn der rot-rot-grüne Senat diese Linie weiterverfolgt, wird sie Leben kosten. Daher fordere ich den Innensenator erneut auf, sich klar zur Abschiebehaft für Kriminelle zu bekennen, für ausreichende Abschiebehaftplätze zu sorgen und das Mittel der Abschiebungshaft auch rigoros einzusetzen. Der tschetschenische Mörder der Berlinerin Susanne F. saß bis Ende Dezember 2016 aufgrund von sieben schweren Straftaten in Jugendhaft, die er innerhalb von nur zwei Monaten begangen hatte. Er hätte unmittelbar aus der Jugendhaft in Abschiebungshaft genommen werden können, ja müssen. Spätestens aber am 10.05.2017, d. h. drei Monate vor Vollendung seines 18. Lebensjahres, hätte dies geschehen müssen. Denn mit Erreichen der Volljährigkeit entfielen alle besonderen Schutzregeln für Minderjährige."

Anlage:
+ Schreiben Dregger an Innensenator 24.10.2017, welches bislang unbeantwortet blieb, sodass wir die Antworten jetzt im Innenausschuss einfordern müssen.
+ Antrag auf Sondersitzung