Abschiebehaft nicht nur für Gefährder

Die aktuellen Pläne der Senatsverwaltungen für Inneres und Justiz zur Einrichtung einer Haftanstalt für Gefährder sind ein erster richtiger Schritt, Berlin vor terroristischen Gefahren zu schützen. Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass die Gefahr der Begehung erheblicher Straftaten nicht nur von terroristischen Gefährdern, sondern auch von verurteilten und ausreisepflichtigen Straftätern ausgeht, wie die Morde an der Berlinerin Susanne F. im Tiergarten im September 2017 und am Spätibetreiber in Charlottenburg im November 2017 leider nur allzu deutlich gezeigt haben. 

Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion BerlinBurkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin

Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:

„Die aktuellen Pläne der Senatsverwaltungen für Inneres und Justiz zur Einrichtung einer Haftanstalt für Gefährder sind ein erster richtiger Schritt, Berlin vor terroristischen Gefahren zu schützen. Gleichwohl darf nicht übersehen werden, dass die Gefahr der Begehung erheblicher Straftaten nicht nur von terroristischen Gefährdern, sondern auch von verurteilten und ausreisepflichtigen Straftätern ausgeht, wie die Morde an der Berlinerin Susanne F. im Tiergarten im September 2017 und am Spätibetreiber in Charlottenburg im November 2017 leider nur allzu deutlich gezeigt haben.

Daher fordert die CDU-Fraktion, dass eine Abschiebehaftanstalt auch für verurteilte ausreisepflichtige Straftäter und solche inhaftierten Straftäter einzurichten ist, die ausreisepflichtig sind, deren Abschiebung direkt aus der Strafhaft jedoch z. B. aus formellen Mängeln, wie das Fehlen von entsprechenden Papieren, aktuell noch nicht durchgesetzt werden kann. Letztlich sind auch diejenigen einzubeziehen, die sich in der Vergangenheit bereits der Abschiebung entzogen haben und damit bewiesen haben, dass allein das Vertrauen in die freiwillige Ausreise nicht ausreichend ist und missbraucht wird.“