Senat lässt bei Neutralitätsgesetz Neutralität vermissen - Koalition uneinig

Nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts scheut der Senat eindeutige Aussagen zum weiteren Vorgehen. Das Linksbündnis hat keine klare Position zu dem Urteil und keine Meinung zu einer möglichen Revision. Die CDU-Fraktion fordert den Senat daher auf, das Berliner Neutralitätsgesetz zu erhalten und im konkreten Fall Revision zum Bundesarbeitsgericht einzulegen.
Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-FraktionBurkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion

Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklärt:

„Der Berliner Senat und die ihn tragende Koalition sind in der Beurteilung des Berliner Neutralitätsgesetzes auch nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts nicht einig und das Linksbündnis drückt sich weiter um eine klare Position zu diesem Gesetz. Die Aussagen den Berliner Kultursenators Lederer in der heutigen parlamentarischen Fragestunde belegen diesen Schlingerkurs sehr deutlich. Die eindeutige Frage der CDU-Fraktion, ob der Berliner Senat einer Lehrerin an einer öffentlichen Schule das Tragen eines den islamischen Glauben symbolisierenden Kopftuchs erlauben will, konnte und wollte Herr Lederer nicht eindeutig beantworten. Ebenso blieb offen, ob der Senat Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf Zahlung einer mehrere Tausend Euro hohen Entschädigung an die betreffende Lehrerin wegen des ausgesprochenen Verbots des Tragens des Kopftuchs einlegen will. Ein unwürdiger Vorgang.

Die CDU-Fraktion ist und bleibt ein Verfechter des Berliner Neutralitätsgesetzes. Es behandelt Angehörige aller Religionen gleich und untersagt Lehrern öffentlicher Schulen sowie Polizei und Justiz das Tragen sichtbarer religiöser und weltanschaulicher Symbole. Zurückhaltung hierbei ist insbesondere dort geboten, wo Bürger dem staatlichen Einfluss besonders ausgesetzt sind. Der Staatsdiener darf nicht den Anschein erwecken, er entscheide über die Anliegen der Bürger nach anderen Maßstäben als nach Recht und Gesetz.

Der Schulfrieden erfordert es, dass das Berliner Neutralitätsgebot uneingeschränkt fortbesteht. Die CDU-Fraktion fordert den Senat daher auf, das Berliner Neutralitätsgesetz zu erhalten und im konkreten Fall Revision zum Bundesarbeitsgericht einzulegen.“