Bundesverfassungsgericht stellt Neutralitätsgebot über Religionsfreiheit

Jetzt rächt es sich, dass der rot-rot-grüne Senat sich feige wegduckt, dem juristischen Kampf um den Erhalt des Neutralitätsgebotes aus dem Weg zu gehen versucht und entgegen der Aufforderung durch die CDU-Fraktion keine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin vom Februar dieses Jahres eingelegt hat. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in einem Eilantragsverfahren dem staatlichen Neutralitätsgebot Vorrang vor der Religionsfreiheit gegeben. 
Burkard Dregger, innenpol. Sprecher und Cornelia Seibeld, integrationspol. SprecherinBurkard Dregger, innenpol. Sprecher und Cornelia Seibeld, integrationspol. Sprecherin
Burkard Dregger, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, und Cornelia Seibeld, integrationspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, erklären:

„Jetzt rächt es sich, dass der rot-rot-grüne Senat sich feige wegduckt, dem juristischen Kampf um den Erhalt des Neutralitätsgebotes aus dem Weg zu gehen versucht und entgegen der Aufforderung durch die CDU-Fraktion keine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Berlin vom Februar dieses Jahres eingelegt hat. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht in einem Eilantragsverfahren dem staatlichen Neutralitätsgebot Vorrang vor der Religionsfreiheit gegeben.

Die CDU-Fraktion tritt für die uneingeschränkte Fortgeltung des Neutralitätsgebotes ein und fordert den Senat auf, dieses gerichtlich zu erstreiten bzw. ein verfassungsgemäßes Neutralitätsgesetz vorzubereiten. Lehrer, Polizeibeamte, Richter, Staatsanwälte und Justizvollzugsbeamte müssen sich bei der Zurschaustellung ihres religiösen Bekenntnisses gegenüber Bürgern zurückhalten. Denn es geht darum, auch nur den Anschein zu vermeiden, dass die Beamten unseres demokratischen Rechtsstaates über die Anliegen der ihnen gegenübertretenden Bürgerinnen und Bürger nach anderen Kriterien entscheiden als nach Recht und Gesetz.“