Offene Fragen zur Anmietung des TetraPak-Geländes müssen geklärt werden.

Die nun durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ausgesprochene fristlose Kündigung des Mietvertrags für das ehemalige „TetraPak“-Gelände in Heiligensee ist überfällig. Ich habe aber große Zweifel, ob die Kündigung vor Gericht durchsetzbar sein wird. Vieles rund um die Anmietung des ehemaligen TetraPak-Geländes in Heiligensee ist falsch gelaufen. Nach der Akteneinsicht bleiben viele Fragen offen, die es im Interesse des Steuerzahlers aufzuklären gilt.
Stephan Schmidt, MdA aus ReinickendorfStephan Schmidt, MdA aus Reinickendorf
Stephan Schmidt, CDU-Abgeordneter aus Reinickendorf, erklärt:

„Die nun durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ausgesprochene fristlose Kündigung des Mietvertrags für das ehemalige „TetraPak“-Gelände in Heiligensee ist überfällig. Ich habe aber große Zweifel, ob die Kündigung vor Gericht durchsetzbar sein wird. Vieles rund um die Anmietung des ehemaligen TetraPak-Geländes in Heiligensee ist falsch gelaufen. Nach der Akteneinsicht bleiben viele Fragen offen, die es im Interesse des Steuerzahlers aufzuklären gilt.“