Ausländische Gefährder konsequent abschieben, die anderen in Gewahrsam nehmen

Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es hat § 58a Aufenthaltsgesetz für verfassungsgemäß erklärt. Diese Bestimmung ermächtigt die Landesausländerbehörden zum Erlass einer sofort vollziehbaren Abschiebungsanordnung gegen ausländische Gefährder „auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“. Ich fordere den Berliner Innensenator Geisel auf, diese Befugnisse umgehend gegen alle ausländischen Gefährder zum Einsatz zu bringen, die sich in Berlin aufhalten. Von den über 70 Gefährdern in Berlin sind über 20 Prozent Ausländer. Diese müssen sofort konsequent abgeschoben werden.
Burkard Dregger, innenpolitischer SprecherBurkard Dregger, innenpolitischer Sprecher
Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Abschiebung sogenannter Gefährder erklärt der Innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Burkard Dregger:

„Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es hat § 58a Aufenthaltsgesetz für verfassungsgemäß erklärt. Diese Bestimmung ermächtigt die Landesausländerbehörden zum Erlass einer sofort vollziehbaren Abschiebungsanordnung gegen ausländische Gefährder „auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“. Ich fordere den Berliner Innensenator Geisel auf, diese Befugnisse umgehend gegen alle ausländischen Gefährder zum Einsatz zu bringen, die sich in Berlin aufhalten. Von den über 70 Gefährdern in Berlin sind über 20 Prozent Ausländer. Diese müssen sofort konsequent abgeschoben werden.

Zur Abwehr der Gefahren, die von den anderen Gefährdern ausgehen, müssen wir unserer Polizei die nötigen Befugnisse einräumen, die es heute im Berliner Polizeirecht noch nicht gibt:

1. Wir brauchen eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, um Gefährder auf der Grundlage einer richterlichen Anordnung zur Vorbeugung gegen Terroranschläge auch längerfristig in Gewahrsam zu nehmen, wenn diese Terroranschläge androhen oder aufgrund sonstiger Erkenntnisse die Gefahr von Terroranschlägen von ihnen ausgeht. Dies gilt z. B. für den vor der Haftentlassung stehenden Gefährder Mohamed A. Eine derartige gesetzliche Regelung hat das Land Bayern geschaffen. Berlin darf nicht zurückstehen. Daher wird dies zum Gegenstand einer neuen Gesetzesinitiative der CDU-Fraktion.

2. Zur Überwachung aller übrigen Gefährder muss der Einsatz der elektronischen Fußfessel ermöglicht werden. Hierzu hat die CDU-Fraktion bereits einen Antrag auf Ergänzung des ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz Berlin) in das Abgeordnetenhaus eingebracht.

Solange diese polizeilichen Befugnisse nicht vorhanden sind, müssen Gefährder aufwändig observiert werden. Pro Gefährder sind für eine Rund-um-die-Uhr-Observation ca. 30 Mitarbeiter erforderlich. Die dafür erforderlichen personellen Ressourcen sind bei weitem nicht vorhanden. Daher muss die rot-rot-grüne Linkskoalition jetzt endlich die Gesetzesinitiativen der CDU-Fraktion unterstützen.

Der rot-rot-grünen Linkskoalition und ihrem Innensenator Geisel ist aber nicht bewusst, dass sich Berlin weiter zum Magneten für Gefährder entwickelt, wenn diese in Berlin aufgrund eines laschen Polizeirechts am wenigsten zu befürchten haben. Dennoch entwickeln die rot-rot-grüne Linkskoalition und ihr Innensenator Geisel keinerlei Aktivitäten, um der Terrorgefahr durch bekannte Gefährder wirkungsvoll zu begegnen. Sie stecken den Kopf in den Sand und hoffen, dass nichts passiert. Sie misstrauen unserer Polizei, anstatt sie personell, materiell und mit den nötigen gesetzlichen Befugnissen auszustatten, um unsere Stadt gegen die bestehende Terrorgefahr zu schützen. Das ist unverantwortlich.“