Berlin braucht ein echtes Mobilitätsgesetz – kein Radgesetz, wie vom Senat vorgelegt

Nach mehreren Anläufen mit verschobenen Terminen und nicht eingehaltenen Terminzusagen hat der rot-rot-grüne Senat nunmehr seinen Referentenentwurf zum Mobilitätsgesetz vorgelegt. Im Kern handelt es sich jedoch eher um ein Radgesetz als um ein Mobilitätsgesetz.
Florian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion, und Oliver Friederici, verkehrspol. SprecherFlorian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion, und Oliver Friederici, verkehrspol. Sprecher
Florian Graf, Vorsitzender der CDU-Fraktion, und Oliver Friederici, verkehrspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, erklären:

„Nach mehreren Anläufen mit verschobenen Terminen und nicht eingehaltenen Terminzusagen hat der rot-rot-grüne Senat nunmehr seinen Referentenentwurf zum Mobilitätsgesetz vorgelegt. Im Kern handelt es sich jedoch eher um ein Radgesetz als um ein Mobilitätsgesetz. Wenngleich es begrüßenswert ist, dass die Verkehrssenatorin Günther nicht vergessen hat, dass es auch den ÖPNV gibt und einige – wenige – Regelungen zum Nahverkehr in den Entwurf hat einfließen lassen.

Zwar behauptet die Verkehrssenatorin, dass alle Verkehrsmittel in ihrem Entwurf integriert betrachtet werden, jedoch ist dies nur die halbe Wahrheit. Beim Autoverkehr wird darauf hingewiesen, dass dieser umfassend bundesrechtlich geregelt sei, streng genommen gilt dies für den Radverkehr jedoch ebenfalls. Dass Rot-Rot-Grün ein Problem mit dem motorisierten Individualverkehr hat, ist jedoch keine Neuigkeit.

Wenngleich auch einige Punkte – wie beispielsweise die Schaffung von mehr Abstellplätzen für Fahrräder oder die Verlagerung des Radverkehrs auf die Nebenstraßen – aus Sicht der CDU-Fraktion begrüßenswert sind, so sind andere Punkte im Entwurf noch sehr erklärungsbedürftig. Beispielsweise die einschlägige Verbreiterung der Radverkehrsanlagen an allen Berliner Hauptstraßen: Den anderen Verkehrsteilnehmern wird der Platz auf der Straße weggenommen.

Und eines sollte man nicht vergessen: Erst ab Herbst – wohl nach dem Volksentscheid – werden die Vorgaben für den Radverkehrsplan weiter erörtert. Und nach Beendigung des Dialoges soll binnen zwei Jahren der Radverkehrsplan erst erstellt werden. Es wird also noch sehr viel Wasser die Spree hinunterfließen, eh sich in Berlin etwas am Radverkehr tut. Im Grunde ist der Gesetzesentwurf nur ein Placebo, der die Radfahrer bis zum Volksentscheid im September ruhig stellen soll.“