Zum Tag der Freien Schulen 2017 – Freie Schulen leisten elementaren Beitrag im Berliner Schulsystem

Freie Schulen stellen in Berlin einen sehr wichtigen Beitrag zur Schulplatzversorgung, zum Schulangebot und zur Schulqualität dar. Mit 352 Schulen, an denen rund 50 000 Schüler unterrichtet werden, verfügen sie über ein breites Profil: Sie füllen die riesige Lücke, die das Land Berlin seit über 25 Jahren im Bereich der mehrsprachigen und internationalen Ausbildung lässt, und bieten denjenigen, für die religiöse Bildung integral zu Bildung gehört, eine Heimat.
Hildegard Bentele, bildungspolitische SprecherinHildegard Bentele, bildungspolitische Sprecherin
Hildegard Bentele, bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, erklärt:

„Freie Schulen stellen in Berlin einen sehr wichtigen Beitrag zur Schulplatzversorgung, zum Schulangebot und zur Schulqualität dar. Mit 352 Schulen, an denen rund 50 000 Schüler unterrichtet werden, verfügen sie über ein breites Profil: Sie füllen die riesige Lücke, die das Land Berlin seit über 25 Jahren im Bereich der mehrsprachigen und internationalen Ausbildung lässt, und bieten denjenigen, für die religiöse Bildung integral zu Bildung gehört, eine Heimat. Sie setzen unorthodoxe pädagogische Konzepte um und sind unersetzlich – zum Beispiel im Bereich der Berufsschulen für Sozialberufe, weswegen wir in der letzten Legislatur auch entschieden haben, dass das Schulgeld an diesen Freien Schulen vom Staat übernommen wird.

Und, was die SPD lange nicht glauben wollte, dort, wo sich die CDU durchgesetzt hat: Es gibt inzwischen acht allgemeinbildende und sieben Freie Schulen, deren Schüler zu mehr als 50 % Sozialtransferempfänger sind und die deshalb im Rahmen des „Bonusprogramms“ mit zusätzlichen Mitteln von im Schnitt 62 000 Euro unterstützt werden. Arme Schüler in zwei Klassen einzuteilen – in förderungswürdige an staatlichen Schulen und nicht-förderungswürdige an Freien Schulen – von diesem Irrweg mussten die SPD-Bildungspolitiker erst einmal wieder weggezwungen werden (für Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf hält diese Ungleichbehandlung im Übrigen weiter an).

Freie Schulen zu betreiben, ist ein grundgesetzlich garantiertes Recht, das in Deutschland aber nur mit staatlicher finanzieller Unterstützung auch tatsächlich ausgeübt werden kann. In Berlin bekommen Freie Schulen derzeit zwischen 60 und 70 % der tatsächlichen Schülerkosten erstattet, deshalb müssen sie ein, je nach finanzieller Stärke ihres Trägers, mehr oder weniger hohes Schulgeld erheben. Die seit Jahren laufenden Verhandlungen über ein neues Finanzierungsmodell für die Freien Schulen bieten guten Anlass, die Anteile Trägerfinanzierung, staatliche Finanzierung und Schulgeld neu auszutarieren und damit auch die Frage des ebenfalls grundgesetzlich garantierten Zugangs, die aktuell diskutiert wird, gegebenenfalls noch klarer zu beantworten.“