Reinickendorf. Julia F. ist alleinerziehende Mutter eines dreijährigen Sohnes in der Elternzeit. Anfang Mai stellte sie einen Weiterbewilligungsantrag für ALG II beim Jobcenter Reinickendorf, da ihr ALG-II-Bescheid mit dem Verstreichen der Elternzeit am 31. Mai endete. Nun hatte sich aber bereits im Dezember vorherigen Jahres herausgestellt, dass ihr Sohn unter frühkindlichem Autismus leidet und an drei Tagen in der Woche zur Therapie muss.
Eine verlässliche Betreuung ihres Sohnes ist erst im August gewährleistet, wenn er in die Kita kommt. Dann hätte sie auch Anfang September nach der Eingewöhnungsphase in der Kita wieder die Möglichkeit, in ihrem Beruf als Köchin in Teilzeit zu arbeiten. Dieses Problem schilderte sie dem Jobcenter Mitte Mai mit der Bitte, ihren Antrag bis September zu bewilligen. Nachdem keine Reaktion erfolgte und Julia F. nicht wusste, wie sie für sich und ihren Sohn den Juni finanzieren sollte, wandte sie sich an die Kummer-Nummer. Nach der Anfrage beim Jobcenter kam die prompte Antwort, dass der Antrag geprüft und bewilligt wurde. Die Auszahlung für Juni war schon angewiesen worden.
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