Zwangsumzug abgewendet

Kerstin S. ist Hartz-IV-Empfängerin und seit Längerem schwer erkrankt. Sie muss das Bett hüten und ist auf den Rollstuhl angewiesen. Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg forderte sie dennoch kürzlich auf, in eine günstigere Wohnung umzuziehen und sich bei ihrer Arbeitsvermittlerin zum Termin einzufinden.
Kerstin S. schickte in dieser Situation ihre Tochter zum Jobcenter und ließ sie ein Attest vorlegen, das den Gesundheitszustand der Mutter dokumentiert. An der Erwartungshaltung des Jobcenters änderte sich jedoch nichts. Die Tochter bat daraufhin die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus um Unterstützung. Das Büro des Abgeordneten Professor Niels Korte fragte im Jobcenter an, ob es sich bei den Aufforderungen um ein Versehen handeln könnte. Schon wenige Tage später teilte das Jobcenter mit, den Gesundheitszustand von Kerstin S. in Erfahrung gebracht zu haben.

Das abgegebene Attest lag dort aber nicht vor. Darum forderte das Jobcenter eine Kopie des Attestes an und versicherte, den Gesundheitszustand von Kerstin S. künftig zu berücksichtigen.