Erstausstattung erst nach der Geburt des Babys

Fünf Monate vor der Geburt ihres Kindes hat Christine M. die Erstausstattung beantragt. Fast sechs Monate ließ sich das Jobcenter Spandau mit der Bewilligung Zeit.
Den Antrag lehnte das Jobcenter einen Monat nach der Abgabe ab. Dagegen legte die Spandauerin sofort Widerspruch ein. Danach forderte das Jobcenter Spandau von der Schwangeren immer wieder weitere Unterlagen an. Diese schickte sie zeitnah an die Behörde. Schließlich kam ihr Kind vor vier Wochen zur Welt. Doch das Jobcenter hatte immer noch keine Entscheidung getroffen und keinen Bescheid erteilt. Christine M. hatte sich inzwischen von ihrer Familie und Freunden Geld geliehen, um das Nötigste anschaffen zu können.

In ihrer Not bat Christine M. die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus um Hilfe. Das Büro des CDU-Abgeordneten Niels Korte bat das Jobcenter um Überprüfung des Sachverhaltes. Kurz darauf teilte Christine M. mit, dass sie das Geld für die Erstausstattung erhalten habe. Anhand der letzten Lohnabrechnungen wird noch geprüft, ob sie sogar noch finanzielle Ansprüche für die zurückliegenden Monate hat.