Frau Doreen W., 29 Jahre, ist ALG II-Leistungsempfängerin. Sie meldete pflichtgemäß einen 14-tägigen Urlaub beim zuständigen Jobcenter Lichtenberg an, der dann auch genehmigt wurde. Während dieses Zeitraumes wurde sie von ihrer Mitwirkungspflicht freigestellt. Die Jobcenter-Mitarbeiterin sagte ihr aber auch, dass sie sich nach der Rückkehr sofort wieder melden solle. Dies wiederum versäumte die 29-Jährige schlichtweg, woraufhin die Behörde ihr die Leistungen kürzte.
Daraufhin entschuldigte sie sich umgehend. Allerdings gab es keine Rückmeldung des Jobcenters. Doreen W. bekam weiterhin kein Geld und bat daher die Kummer-Nummer um Hilfe. Ein Mitarbeiter setzte sich mit dem Jobcenter Lichtenberg in Verbindung, machte auf den Sachverhalt aufmerksam und bat darum, der 29-Jährigen wieder die dringend benötigten Leistungen zu gewähren. Das Jobcenter reagierte prompt und teilte der Kummer-Nummer mit, dass der vorläufige Zahlungsstopp zurückgenommen worden ist und die Leistungen für den laufenden Monat wieder gezahlt wurden.
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