Der Lebenspartner von Frau P. zog vor gut drei Monaten aus der gemeinsamen Wohnung aus. Von einem Tag auf den anderen war die 38-Jährige mit ihren 13 und 16 Jahre alten Kindern auf sich allein gestellt. Sie beantragte gleich beim Jobcenter Lichtenberg die Neuberechnung ihrer Bezüge. Doch es passierte nichts.
Mehrfach fragte Frau P. nach dem Bearbeitungsstand und wurde vertröstet. Nach drei Monaten bat sie die Kummer-Nummer um Hilfe. Der Mitarbeiter wandte sich an die Geschäftsführung des Jobcenters und legte die Situation dar. Zwei Tage später kam die Mitteilung, dass ihre Bezüge weiterhin bezahlt werden – auch rückwirkend.
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