Verlängerung des Gutscheines von der Deutschen Bahn

Frau Elke P. lebt mit ihrem Mann in Reinickendorf und beide sind über 80 Jahre alt. Gern verreist das Pärchen mit der Bahn und so sollte der nächste Urlaub mit dem Zug nach Österreich in die schöne Stadt Linz an die Donau gehen. Leider wurde daraus in den letzten drei Jahren nichts.  

Als die damalige Zugfahrt gebucht war, fiel der Zug aus und Elke P. und ihr Mann erhielten einen Gutschein, der drei Jahre gültig war. Mit über 80 Jahren ist man nicht mehr so flexibel und Krankheiten führten dazu, dass es den Eheleuten nicht möglich, den Gutschein der Deutschen Bahn einzulösen. Der Gutschein von 189,90 Euro verlor seine Gültigkeit. Allerdings versuchte Elke P. alles in dem letzten halben Jahr, um den Gutschein verlängern zu lassen; nur leider gelang es Elke P. weder telefonisch noch im Servicecenter der Deutschen Bahn. 

Vor vielen Jahre hatte sich Frau Elke P. aus dem Reinickendorfer Wochenblatt die Kummer-Nummer für den „Notfall“ aufgehoben. Nun kam die „Kummer-Nummer“ zum Einsatz und die Mitarbeiterin hatte mehrere Möglichkeiten aufgezeigt. Letztlich hat sich eine Schlichtungsstelle dessen angenommen und somit freuten sich Frau Elke P. und ihr Mann sehr, als sie noch vor Weihnachten 2024 die einjährige Verlängerung ihres Gutscheines von der Deutschen Bahn in den Händen hielten. Nunmehr steht der Einlösung des Gutscheines in diesem Jahr und damit einer wunderbaren Reise nach Linz mit der Deutschen Bahn nichts mehr im Wege.